Privat Versicherte / Beihilfeberechtigte

Die Honorierung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Wie Sie es als privat versicherter Patient kennen, erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.

 

In der Regel übernehmen die privaten Kassen bzw. die Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.

 

Informieren Sie sich daher am besten vorab über die jeweiligen Modalitäten bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle, wenn Sie sich dazu entschließen, eine Psychotherapie zu beginnen.

 

 

Gesetzlich Versicherte

 

Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.  

 

Selbstzahler

Einige Patienten entscheiden sich dafür, die Kosten der Therapie selbst zu tragen. In diesem Falle spielen Formalitäten wie Antragstellung oder Stundenbegrenzung keine Rolle.

 

Die Preise für Selbstzahler richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. In Einzelfällen können einkommensgestaffelte Regelungen getroffen werden.